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Integrationspolitik braucht verlässliche und differenzierte Daten, die Auskunft darüber geben, ob und in welcher Weise sich die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund vollzieht und in welchen Bereichen es Defizite und Handlungsbedarf gibt. Bereits 2007 sprachen sich die Länder in ihrem gemeinsamen Beitrag zum Nationalen Integrationsplan (NIP) für ein Integrationsmonitoring aus (4). Doch zum damaligen Zeitpunkt war der Zugang zu integrationsrelevanten Daten schwierig, da viele Informationen verstreut in Fachstatistiken zu finden waren. Dies stand einer systematischen Nutzung der vorhandenen Daten entgegen.
Anlässlich ihrer 2. Konferenz im April 2008 beschlossen die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren der Länder („Integrationsministerkonferenz“) die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe „Indikatorenentwicklung und Monitoring“. Die 3. Konferenz im September 2008 nahm den 1. Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Definition des Merkmals Migrationshintergrund zustimmend zur Kenntnis. Danach konzentrierte sich die Arbeitsgruppe auf die Entwicklung eines Indikatorensatzes für ein ländereinheitliches Integrationsmonitoring, das im Juni 2009 auf der 4. Integrationsministerkonferenz angenommen wurde.
Die 5. Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren erteilte im März 2010 den Auftrag, eine länderübergreifende Auswertung zum Stand der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu erarbeiten. Diese wurde 2011 von der länderoffenen Arbeitsgruppe auf der 6. Konferenz vorgelegt. Mit diesem Bericht gelang es den Ländern, einheitliche Definitionen zu erarbeiten und die vorhandenen Daten in übersichtlicher Form zusammenzuführen. Ein Vergleich oder Ranking der Länder war explizit nicht angestrebt, da die unterschiedliche demografische und sozialstrukturelle Zusammensetzung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund dabei berücksichtigt werden müsste. Die Konferenz beschloss, dass künftig alle zwei Jahre ein aktualisierter Bericht erarbeitet werden solle.
Soweit möglich und sinnvoll, wurden die Berichte zum Integrationsmonitoring der Länder in den folgenden Jahren um weitere Indikatoren und Differenzierungen der Daten ergänzt. So werden seit dem 3. Bericht die Daten zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund auch für die ostdeutschen Länder separat ausgewiesen. Seit dem 4. Bericht wird durch neue Indikatoren zum Themenfeld Fluchtmigration auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die Zahl der Geflüchteten in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist (5).
Der vorliegende 6. Bericht beinhaltet zwei weitere Ergänzungen, die auf Vorschlag der Länderoffenen Arbeitsgruppe von der IntMK 2018 beschlossen wurden. Zum einen weist er für zentrale Indikatoren – sofern die Datengrundlage es erlaubt – auch Ergebnisse nach Generationen (Zugewanderte und die in Deutschland geborene 2. Generation) und für die zugewanderte Bevölkerung nach Zuzugszeiträumen aus. Zum anderen wurde das Indikatorenset um 13 subjektive Indikatoren und etliche weitere Teilindikatoren erweitert. Die Beteiligung der Länder am Integrationsbarometer des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) ermöglichte diese wichtigen Ergänzungen zu den Dimensionen der kulturellen und sozialen Integration sowie zum Zusammenleben in der Gesellschaft (Systemintegration).
Während nahezu alle Indikatoren früherer Berichte auf Daten der amtlichen Statistik beruhten, können mit den Umfragedaten des Bund-Länder-Integrationsbarometers (BLIB) im vorliegenden 6. Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder erstmals auch Verhaltensmuster, Erfahrungen, Einschätzungen und Einstellungen der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund berichtet werden. Die Berücksichtigung subjektiver Indikatoren ermöglicht damit bessere Einblicke in Integrationsprozesse. Aus der Gesamtschau objektiver und subjektiver Indikatoren ergibt sich ein vollständigeres Bild des Standes und der Entwicklung der Integration.
(4) Bundesregierung, Presse- und Informationsamt (Hrsg.) (2007): Der Nationale Integrationsplan. Neue Wege — neue Chancen. Berlin.
(5) Geflüchtete stehen vor besonderen Integrationsherausforderungen, s. dazu Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (Hrsg.) (2019): Bewegte Zeiten: Rückblick auf die Integrations- und Migrationspolitik der letzten Jahre. Jahresgutachten 2019. Berlin; speziell zum Themenfeld Arbeitsmarkt z.B. Brenzel, Hanna/Kosyakova, Yuliya (2019): Geflüchtete auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Längere Asylverfahren verzögern Integration und Spracherwerb. IAB-Kurzbericht 06. Nürnberg; zur Datenerhebung unter Geflüchteten s. Brücker, Herbert/Rother, Nina/Schupp, Jürgen (Hrsg.) (2017): IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2016: Studiendesign, Feldergebnisse sowie Analysen zu schulischer wie beruflicher Qualifikation, Sprachkenntnissen sowie kognitiven Potenzialen. Forschungsbericht 30 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Nürnberg.