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Der Begriff der Integration ist wissenschaftlich nicht eindeutig bestimmt. Das Monitoring der Länder orientiert sich in seinem Integrationsverständnis an den klassischen Dimensionen der Integration (6) Unterschieden werden strukturelle Integration (vor allem Zugang zu den Kerninstitutionen der Aufnahmegesellschaft in Schlüsselbereichen wie Bildung und Arbeitsmarkt), soziale Integration (also die Beziehungen zwischen Zugewanderten und Einheimischen, z.B. deren Kontakte), kulturelle Integration (der Erwerb von Kompetenzen, die in der Aufnahmegesellschaft benötigt werden – wie Deutschkenntnisse –, sowie die Veränderung von Werten und Normen) und schließlich identifikatorische Integration (also die Identifizierung mit bzw. die Abgrenzung von bestimmten Gruppen, in der Regel bezogen auf die Aufnahmegesellschaft).
Die Beschränkung auf diese Dimensionen muss notwendigerweise zu kurz greifen, da Integration auch von der Offenheit der Gesellschaft und den Zugangsmöglichkeiten zu den Institutionen abhängt. Das Monitoring der Länder versucht zunehmend, auch diesen Aspekt durch Indikatoren interkultureller Öffnung (Block I), der Zugehörigkeit (Block L) und zu Bedingungen der Integration (Block M) zu berücksichtigen.
Jede Dimension wird mit mehreren, aussagekräftigen Indikatoren beschrieben. Die Indikatoren sind – mit Ausnahme der allgemeinen Kennzahlen, die zur Beschreibung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund dienen – so angelegt, dass jeweils die Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund (bzw. Ausländer/innen und Deutsche) abgebildet wird. So lassen sich Unterschiede zwischen den Bevölkerungsgruppen erkennen und deren Entwicklung über die Zeit beobachten.
Anhand eines Beispiels sei verdeutlicht, wie die Daten zu interpretieren sind: Der Anteil der Personen mit Hochschulabschluss in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist geringer als in der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Steigt dieser Anteil im Laufe der Zeit bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund an und ist der Anstieg zudem höher als bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund, deutet dies auf einen Integrationsfortschritt bzw. verbesserte Teilhabechancen hin.
Sämtliche Daten werden – soweit möglich – für Männer und Frauen getrennt aufgeführt. Der zunehmenden Heterogenität der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird dadurch Rechnung getragen, dass neben den Daten zu den Personen mit Migrationshintergrund insgesamt – soweit möglich – auch jene für Ausländer/innen und Deutsche mit Migrationshintergrund sowie für selbst Zugewanderte und für in Deutschland geborene Menschen mit Migrationshintergrund ausgewiesen werden. Damit werden die besonderen Integrationsfortschritte der Deutschen mit Migrationshintergrund, darunter Eingebürgerter sowie der in Deutschland geborenen Kinder von Zugewanderten, herausgestellt.
Zentral für die Abbildung von Integrationsprozessen ist die Beobachtung der Indikatoren über die Zeit. Eine Momentaufnahme ist nur eingeschränkt aussagekräftig – wichtiger ist der Trend, dem die verschiedenen Indikatoren folgen.
Bei der Interpretation der Daten ist außerdem zu beachten, dass Unterschiede in den Ergebnissen zwischen der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund nicht auf den Migrationshintergrund als alleinige Ursache zurückgeführt werden können. Auch andere Faktoren können einen mitunter wichtigen Einfluss haben. Vor allem der Bildungsstand einer Person oder ihrer Eltern spielt eine große Rolle bei der Integration in Schule und Arbeitsmarkt (7) Konjunkturelle Effekte können Auswirkungen auf die Arbeitsmarktintegration haben, während Sprachkenntnisse und soziale Netzwerke die Arbeitssuche erleichtern. Zudem können beobachtete Integrationsdefizite von Menschen mit Migrationshintergrund ihre Ursache auch in Benachteiligungen und Barrieren haben – beispielsweise auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt (8) Eine Analyse kausaler Zusammenhänge zwischen den einzelnen Integrationsbereichen kann das Monitoring der Länder nicht leisten.
(6) Heckmann, Friedrich (2015): Integration von Migranten. Einwanderung und neue Nationenbildung, Wiesbaden; vgl. auch Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (2020): Integrationsbericht des Landes Baden-Württemberg 2020. Bericht zum Stand der Integration und zur Anwendung des Partizipations- und Integrationsgesetzes. Stuttgart, S. 14-15, oder Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (2020): Der Hessische Integrationsmonitor. Daten und Faken zu Migration, Integration und Teilhabe in Hessen – Fortschreibung 2020. Wiesbaden, S. 17ff.
(7) Vgl. dazu z.B. Autorengruppe Bildungsberichterstattung (Hrsg.) (2016): Bildung in Deutschland 2016. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration. Studie im Auftrag der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Bielefeld.
(8) Vgl. beispielsweise Beigang, Steffen/Fetz, Karolina/Kalkum, Donna/Otto, Magdalena (2017): Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Ergebnisse einer Repräsentativ- und einer Betroffenenbefragung im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Baden-Baden; zu Diskriminierung auch Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hrsg.) (2019): Deutschland kann Integration. Potenziale fördern, Integration fordern, Zusammenhalt stärken. Zwölfter Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Berlin.