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C1a und C2a:
Anteil der Kinder im Alter von unter 3 Jahren bzw. im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen mit und ohne Migrationshintergrund nach Geschlecht. Ein Migrationshintergrund des Kindes ist bei ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils gegeben.
C3:
Anteil der Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen nach vorrangig in der Familie deutsch bzw. nicht deutsch gesprochener Sprache.
C1b und C2b:
Betreuungsquote von Kindern im Alter von unter 3 Jahren bzw. im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertagesbetreuung ohne und mit Migrationshintergrund.
Die frühkindliche Förderung hat für den gesamten Bildungserfolg eine zentrale Bedeutung. Insbesondere wird der Entwicklung der sprachlichen Fähigkeiten eine Schlüsselrolle bei der Integration zuerkannt, da von den Sprachkenntnissen der Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt abhängt. Der Ausbau der frühkindlichen Tagesbetreuung ist daher ein wichtiges familien- und integrationspolitisches Ziel der Länder.
Die Indikatoren beschreiben die Zusammensetzung der Kinder in frühkindlicher bzw. vorschulischer Betreuung [in Kindertageseinrichtungen] nach Migrationsstatus.
Des Weiteren werden Kinder in vorschulischer Betreuung nach der in der Familie vorrangig gesprochenen Sprache betrachtet. Hohe Anteile von Kindern, in deren Herkunftsfamilie vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, geben einen Hinweis auf einen erhöhten Förderungsbedarf. Die Anspruchnahme im Zeitvergleich und das ausgewogene Verhältnis von Mädchen und Jungen sind weitere relevante Größen.
Zuletzt werden die Betreuungsquoten von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund verglichen. Unter dem Gesichtspunkt der Integration ist eine hohe Betreuungsquote von Kindern mit Migrationshintergrund hilfreich.
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und Jugendhilfestatistik und Mikrozensus;
siehe auch Datenquellen in 6. Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder 2017 – 2020
Die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik durchgeführte Erhebung zu „Kindern und tätigen Personen in Tageseinrichtungen“ ist eine jährliche Totalerhebung aktuell zum Stichtag 1. März, die seit dem Jahr 2006 mit einem erweiterten Merkmalsumfang durchgeführt wird. Bei der Erhebung wird für jedes Kind der Migrationshintergrund nach der vorrangig in der Familie gesprochenen Sprache (Deutsch – nicht-Deutsch) bzw. nach der ausländischen Herkunft mindestens eines Elternteils erfragt. Somit erfasst die Kinder- und Jugendhilfestatistik den Migrationshintergrund weniger umfassend als der Mikrozensus. In der Haushaltsstichprobe des Mikrozensus ist allerdings kein Merkmal zur Herkunfts- oder Familiensprache vorhanden. Die Gruppe der Kinder mit mindestens einem Elternteil ausländischer Herkunft ist zahlenmäßig größer als die Gruppe der Kinder, die zu Hause vorrangig nicht Deutsch spricht.
Ab dem Berichtsjahr 2017 unterliegen die Betreuungsquoten einem neuen Berechnungsverfahren und sind nur sehr eingeschränkt mit den Zahlen bis zum Berichtsjahr 2015 vergleichbar:
Ab dem Jahr 2017 enthält der Mikrozensus erstmals Fragen zur Inanspruchnahme und Art der Kindertagesbetreuung und ersetzt damit die frühere Datenquelle der im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik durchgeführten Erhebung zu „Kindern und tätigen Personen in Tageseinrichtungen“. Die Ergebnisse des Mikrozensus beziehen sich dabei auf die Bevölkerung in Privathaushalten. Darüber hinaus wird hier, abweichend von früheren Berichten, der Migrationshintergrund „im weiteren Sinn“, d.h. einschließlich der Elterninformationen außerhalb des Haushalts der/des Befragten definiert (siehe Kapitel “Datenquellen“). Zur Vergleichbarkeit für den 6. Bericht wurden die Daten des Berichtsjahres 2017 rückwirkend ebenfalls nach dem Migrationshintergrund „im weiteren Sinn“ berechnet.
Bis zum Berichtsjahr 2015 wurde für die Betreuungsquoten das Merkmal der ausländischen Herkunft mindestens eines Elternteils verwendet. Aus dem Mikrozensus wurde dieses Merkmal ebenfalls ausgewertet und sein Anteil auf die Bevölkerung der betreffenden Altersklasse in der Bevölkerungsfortschreibung übertragen. Aus der Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund in der Kindertagesbetreuung und der berechneten Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund aus der Bevölkerungsfortschreibung konnte eine Betreuungsquote ermittelt werden (Anteil je 100 Kinder mit jeweiligem Migrationsstatus aus der Bevölkerungsfortschreibung). Betreuungsquoten von über 100 % können einerseits auf den Besuch von Einrichtungen des Landes durch Kinder eines benachbarten Landes, andererseits durch das Berechnungsverfahren der Betreuungsquoten bis 2015 zurückgeführt werden.