F1 Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung U8
Definition
Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung U8 bezogen auf die Kinder mit vorgelegtem Vorsorgeheft zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung differenziert nach dem Migrationshintergrund.
Empirische Relevanz
Präventiv werden bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr die Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U9 angeboten. Die Inanspruchnahme ist ein Indikator zur Nutzung des Gesundheitssystems. Der Indikator zeigt Unterschiede im Gesundheitsverhalten in Bezug auf Prophylaxe zwischen der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund auf. Daraus resultiert eine unterschiedliche Gesundheitsgefährdung bei einzuschulenden Kindern. Generell ist ein hoher Grad der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung U8 anzustreben.
Bewertung des Indikators
Indikator zu Gesundheitsverhalten und Gesundheitsgefährdung. Wegen der immer noch sehr uneinheitlichen Datenerhebung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen den Ländern stark eingeschränkt.
Methodische Besonderheiten
Seit dem Jahr 2013 liegt eine abgestimmte Definition für die Erhebung des Migrationshintergrunds in der Schuleingangsuntersuchung vor, deren Einsatz von der Gesundheitsministerkonferenz empfohlen wird. Ein Migrationshintergrund liegt demnach vor, wenn ein Kind und mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren sind oder beide Eltern nicht in Deutschland geboren sind oder beide Eltern eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Erhebung der Merkmale für die einheitliche Definition des Migrationshintergrundes bei den Einschulungsuntersuchungen kann jedoch bisher aus unterschiedlichen Gründen nicht in allen Ländern umgesetzt werden.
Die Länderoffene Arbeitsgruppe (LAG) „Indikatorenentwicklung und Monitoring“ hat sich intensiv mit den verfügbaren Daten zur Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung U8 in den Ländern befasst. Es wurde festgestellt, dass die Datenlage aufgrund von unterschiedlichen Auswahlgesamtheiten und länderspezifischen Definitionen des Migrationshintergrunds nach wie vor unbefriedigend ist. Die LAG hat sich daher entschieden, die Daten nicht in Form einer Abbildung, die Vergleichbarkeit voraussetzt, zu veröffentlichen.
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EXCEL-Tabelle mit Daten des Jahres 2013 – 2019: