M1 Institutionenvertrauen
Definition
Vertrauen in staatliche Institutionen wird durch Vertrauen in die Legislative (hier: Bundestag), Exekutive (hier: Bundesregierung), Judikative (Justiz) sowie die Vor-Ort-Institutionen wie hier die Stadt- und Gemeindeverwaltung, die Polizei und das öffentliche Schulwesen abgebildet.
Empirische Relevanz
Die Prozentanteile zeigen, wie viel Vertrauen die Bevölkerung staatlichen Institutionen entgegenbringt.
Bewertung des Indikators
Das Vertrauen in staatliche Institutionen ist ein Indikator für das Vertrauen in die Demokratie, ihre Institutionen, Repräsentantinnen und Repräsentanten. Im Zusammenhang mit einem Migrationshintergrund kann Vertrauen auch ein Indiz für wahrgenommene Diskriminierungsfreiheit durch Behörden und deren Vertreterinnen und Vertreter sein.
Methodische Besonderheiten
Das Vertrauen in die sechs oben unter „Definition“ genannten Institutionen wird jeweils mit einer 4er Skala von „gar nicht“ über „eher nicht“ und „eher“ bis „voll und ganz“ gemessen.
Downloads
EXCEL-Tabelle mit Daten des Jahres 2020: