Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind untererfasst. Aufgrund der geringen Fallzahlen wird diese Gruppe in der Regel nicht ausgewiesen.
Seit 2017 wird der Migrationsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt, so dass sich die Ergebnisse seit 2017 auf die Bevölkerung in Privathaushalten beziehen.
Darüber hinaus wird hier, abweichend von früheren Berichten, der Migrationshintergrund „im weiteren Sinn“, d. h. einschließlich der Elterninformationen außerhalb des Haushalts der/des Befragten definiert (siehe Kapitel „Datenquellen“). Zur Vergleichbarkeit wurden für den 6. Bericht die Daten des Berichtsjahres 2017 rückwirkend ebenfalls nach dem Migrationshintergrund „im weiteren Sinn“ berechnet.