Nach der Registrierung, der Verteilung der Asylbegehrenden innerhalb Deutschlands nach dem Königsteiner Schlüssel und der Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer wird in der dort zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge der Asylerstantrag gestellt. Dem Königsteiner Schlüssel liegen die Kriterien Steueraufkommen und Bevölkerungszahl zugrunde. Die jährlich ermittelte Verteilungsquote legt den Anteil der Asylsuchenden je Bundesland fest. Innerhalb dieser Quote bearbeiten nach Verabredung der Länder nicht alle Außenstellen des Bundesamts alle Herkunftsstaaten.
Bei Antragszahlen handelt es sich um Flussgrößen, d. h. um Anträge, die in einer gewissen Zeitspanne gestellt wurden. Auf die Größe des Bestandes können keine Rückschlüsse gezogen werden. Aus den Zahlen geht beispielsweise weder hervor, ob sich die betroffenen Personen weiterhin in Deutschland aufhalten, noch wie viele Personen insgesamt mit einem gewissen Schutztitel in Deutschland leben.