Nach dem hier zugrunde gelegten Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konzept) gelten Personen als erwerbslos, wenn sie weniger als eine Stunde in der Woche beschäftigt sind, nicht selbstständig sind, in den vergangenen vier Wochen aktiv eine Erwerbstätigkeit gesucht haben und verfügbar sind, d. h. innerhalb von zwei Wochen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Eine Registrierung bei der Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich.
Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2011 sind an der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 hochgerechnet. Ab 2017 wird der Migrationsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt, so dass sich die Ergebnisse ab 2017 auf die Bevölkerung in Privathaushalten beziehen.
Zur Vergleichbarkeit für den 5. Bericht wurden die Daten des Berichtsjahres 2015 rückwirkend ebenfalls auf Ebene der Privathaushalte berechnet.