E6b Armutsrisikoquote II – Landesmedian
Definition
Anteil der Personen mit/ohne Migrationshintergrund sowie nach Zuwanderergeneration bzw. Zuzugszeitraum an der jeweiligen Bevölkerung, deren Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle liegt. Die Armutsrisikoschwelle liegt bei 60 % des Medians des nach der neuen OECD-Skala berechneten Nettoäquivalenzeinkommens (bedarfsgewichtetes Haushaltsnettoeinkommen pro Kopf). Die Medianberechnung erfolgt hier auf der Basis des Nettoäquivalenzeinkommens des jeweiligen Bundeslandes.
Empirische Relevanz
Materielle Armut wirkt sich auf alle Lebensbereiche und die entsprechenden Teilhabechancen aus. Umgekehrt wird die Wahrscheinlichkeit, ein Einkommen zu beziehen, das unterhalb der Armutsquote liegt, von einer Vielzahl anderer Faktoren beeinflusst, wie Bildung, Qualifikation und Erwerbsbeteiligung. Eine Absenkung der Armutsrisikoquoten von Personen mit Migrationshintergrund auf das Niveau der Personen ohne Migrationshintergrund würde eine Angleichung der Teilhabechancen in verschiedenen Bereichen anzeigen.
Bewertung des Indikators
Bereichsübergreifender Indikator
Methodische Besonderheiten
Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2011 sind an der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 hochgerechnet.
Abweichend von früheren Berichten wird hier der Migrationshintergrund „im weiteren Sinn“, d. h. einschließlich der Elterninformationen außerhalb des Haushalts der/des Befragten definiert (siehe „Datenquellen“).
Zur Vergleichbarkeit wurden für den 6. Bericht die Daten des Berichtsjahres 2017 rückwirkend ebenfalls nach dem Migrationshintergrund „im weiteren Sinn“ berechnet.
Downloads
EXCEL-Tabellen mit Daten der Jahre / des Jahres
- (E6b) 2011 – 2019
- (E6b.1) 2019