E8 Erwerbsfähige Bezieher/-innen von Leistungen nach dem SGB II – Bevölkerungsanteil
Definition
Anteil deutscher/ausländischer erwerbsfähiger Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) im Alter von 15 bis unter 25 Jahren, 25 und mehr Jahren und Insgesamt je 100 Personen der entsprechenden Bevölkerungsgruppe im Alter von 15 bis unter 65 Jahren
Empirische Relevanz
Leistungen nach SGB II sind die wichtigste Form der Sozialtransfers. Diese Leistung wird vor allem von Langzeitarbeitslosen bezogen. Eine hohe SGB-II-Quote ist ein Indiz für eine ungenügende Integration in den Arbeitsmarkt. Ein Rückgang der SGB-II-Quote bei der ausländischen Bevölkerung kann entsprechend einen strukturellen Integrationsfortschritt anzeigen.
Bewertung des Indikators
Wichtiger Indikator der strukturellen Integration
Datenquelle
Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes; ab 2011 auf Basis des Zensus 2011;
siehe auch Kapitel Datenquellen im Bericht
Methodische Besonderheiten
Zum 1. Januar 2005 ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – sog. Hartz IV-Gesetz) in Kraft getreten. Die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II (ALG II), nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG-II-Empfänger/-innen leben, Sozialgeld;
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist gem. § 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhält.
Das Jahr 2005 war das erste Jahr nach der Einführung der Arbeitsmarktreformen (Hartz IV-Reform).
Downloads
EXCEL-Tabelle mit Daten der Jahre 2007 – 2021: