Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sind ausländische Studierende an deutschen Hochschulen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland, aber nicht an einem Studienkolleg und nicht an einer deutschen Hochschule im Ausland erworben haben. Ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung
im Ausland erworben haben (Bildungsausländer/innen) sind nicht berücksichtigt.
Erfolgsquoten können nur für mindestens 10 Jahre alte Studienanfängerkohorten sinnvoll berechnet werden, weil sich sonst noch zu viele Personen der Kohorte im Studium befinden. Die Erfolgsquoten einer Kohorte können sich zu späteren Berichtszeitpunkten noch ändern. Erfolgsquoten von über 100% können sich durch eine hohe Anzahl an Zuwechslern ergeben. Die Statistik erfasst keinen Migrationshintergrund, sondern nur die Staatsangehörigkeit.
Für Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ein Vergleich der Studienerfolgsquoten 2016 und 2014 für die Bildungsinländer/innen nicht möglich, da für 2014 zu geringe Fallzahlen vorlagen.